Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) am 25.11.2021 stand unter anderem der Wolf auf der Tagesordnung. Hier stellte die Konferenz einen neuen Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen in Deutschland vor.
Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus verkündete schon vorab einen Durchbruch beim Thema Wolf: „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe eines Umlaufverfahrens bereits vor Konferenzbeginn einen einstimmigen Beschluss zum Wolf herbeiführen konnten. Alle 16 Bundesländer und der Bund haben demnach einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Dieser wurde von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet und trägt maßgeblich die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern.“
Der neue Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen (konkret: „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“) skizziert die neuen rechtlichen Grundlagen im Umgang mit dem Wolf. Zusätzlich gibt er klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. Damit ist der Praxisleitfaden insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung.
Zur Zeit konzentriert sich das Wolfvorkommen in Deutschland hauptsächlich auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachen. Daher hatten bei der letzten UMK im April einige Bundesländer noch grundsätzliche Vorbehalte geäußert, da sich strittige Punkte unter anderem aus der unterschiedlichen Betroffenheit der Länder beim Thema Wolf ergeben haben. Dazu sagte Backhaus, dass sich früher oder später jedes Bundesland mit der Wolfproblematik auseinandersetzen müsse.
Den kompletten Praxisleitfaden finden sie hier.
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