Wie unterscheidet sich die Drück- von der Treibjagd? Und ab wie viel Teilnehmern ist die Jagd eine Gesellschaftsjagd? Ihr JÄGER hat die Definitionen der Jagdarten zusammengefasst.
Die Gesellschaftsjagd
Der Begriff wird in den Landesjagdgesetzen so definiert, dass mindestens drei bzw. vier Personen (je nach Landesjagdgesetz) jagdlich auf eine Art zusammenwirken müssen, die den Jagderfolg steigert. Bei den mitwirkenden Personen muss es sich nicht unbedingt nur um Schützen handeln, Treiber zählen genauso mit. Nicht als Gesellschaftsjagden gelten Einzeljagden von mehreren Personen, auch wenn sie im selben Revier stattfinden.
Gesellschaftsjagd 1: Treibjagd
Gesellschaftsjagd, bei der mindestens mit Treibern, aber auch mit Hunden Wild aufgespürt und hochgemacht wird, um es zu bejagen. Eine Treiberwehr jagt Wild den Schützen zu, die am Rand des Treibens stehen. Zumeist gilt’s dem Niederwild.
Gesellschaftsjagd 2: Drückjagd
Bei Drückjagden gehen mehrere Treiber – mit oder ohne Hunden – durch das zu bejagende Gebiet, um das Wild in Bewegung zu bringen. Die Schützen sitzen im Trieb flächendeckend verteilt an den Wechseln. Nach Möglichkeit soll das Wild in gemäßigtem Tempo an den Schützenständen vorbeiziehen. In der Regel wird auf Schalenwild gejagt.
Stöberjagd
Eine Jagd, bei der ausschließlich stöbernde Hunde zum In- Bewegungbringen von Wild verwendet werden. Normalerweise wird Schalenwild bejagt.
Bewegungsjagd
Bewegungsjagd ist ein Sammelbegriff für Treib-, Drück- oder Stöberjagd. In allen Fällen wird Wild in Bewegung versetzt.
Gesellschaftsjagd heißt zumeist Drückjagd – Hier haben wir einige Tipps zur perfekten Vorbereitung:
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