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Drohnen bei der Ernte – Wildschaden erkennen und Sauen aufspüren

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Drohnen kommen nicht nur zur Kitzrettung zum Einsatz, sondern werden heutzutage auch zunehmend in der Landwirtschaft zum frühzeitigen Erkennen von Wildschäden eingesetzt. 

Durch den starken Anstieg der Schwarzwild-Population, besonders in Regionen mit dem vermehrten Anbau von Monokulturen, wird es immer aufwendiger Wildschäden zu begrenzen oder diese zu verhindern. Mit einer Kombination aus Drohne und Kamera lassen sich die Sauen aber auch im hohen Mais verhältnismäßig gut ausmachen. Vor allem Wechsel und Kessel sind deutlich zu erkennen, neben den meist offensichtlichen Wildschäden.

Drohnen als fliegende Treiber?

Theoretisch kann mit der Drohne natürlich nicht nur Wild aus der Vogelperspektive gefunden werden, die Drohnen könnten das Wild ebenso beunruhigen und etwa aus dem Mais in Richtung der angestellten Schützen treiben. Das Wild so aus dem Bestand zu drücken muss natürlich jagdethisch diskutiert werden. Waidgerechtigkeit sieht wohl für die meisten deutschen Jäger anders aus.
In den USA bereits praktiziert, ist es aber zumindest für die Wildschadensabwehr in großen Monokulturen ein durchaus denkbarer Weg.
Im Hinblick auf Sondergenehmigungen für Nachtzielgeräte in Bayern bietet sich hiermit eine weitere hochmoderne Technologie an, um der Sauenschwemme doch noch Herr zu werden.

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Flucht vom letzten Raps in den angrenzenden Mais ©ScreenshotYoutube

Seuchenabwehr per Drohne

Die immer näher an die heimischen Reviere rückende ASP (Afrikanische Schweinepest) bedroht auch unsere Schwarzwildbestände und könnte sich rasant ausbreiten. Auch hier kann eine Drohne helfen, Gefahrengebiete zu überwachen und Seuchenschwerpunkte auszumachen. Dank der Wärmebildtechnik ist ein Einsatz zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

Dokumentation von Wildschäden per Drohne

Überhand nehmende Wildschäden kosten Landwirt und Jagdpächter nicht nur Nerven, sondern fast immer bares Geld. Ständig wird nach Möglichkeiten gesucht, insbesondere Schwarzwild aus Mais und Raps zu verbannen. Elektrolitzen sind eine Möglichkeit, aber auch nicht zu 100 Prozent wirksam. Koordinierte Ansitze und entsprechende Freigaben für die Schützen sind eine nur eine Möglichkeit, der Wildschäden entgegen zu wirken.

Kommt es dennoch zu signifikanten Schäden an den Kulturen, muss nicht selten ein Gutachter den Wildschaden einschätzen. Glück hat, wer hier mit seinem Landwirt noch den kurzen Dienstweg gehen kann. Ist der Gutachter einmal bestellt, kostet seine Expertise Geld und Zeit. Meist kann der Herbeigerufene den Schaden aber nur grob einschätzen, besonders wenn er sehr umfangreich ist. Woran liegt das? Die schiere Fläche, sagen wir eines Maisschlags in Mecklenburg, ist zu Fuß nicht zu bewältigen – Maßnahmen wie Flugzeuge oder Helikopter rechnen sich indes nicht. Davon abgesehen möchte der Gutachter sicherlich nicht mitten im Mais auf eine Bache mit acht Frischlingen treffen, ist er doch nur mit Notizblock und Pelikan-Füller bewaffnet.

Drohnen können hier nicht nur das Monitoring übernehmen, auch eine Prävention von Wildschäden ist möglich. Kann der Jagdpächter die Wechsel aus der Luft festlegen, so ist der Ansitz an entsprechender Stelle deutlich effektiver. Kommt es dann dennoch zu größeren Schäden, so können Jagdpächter und Landwirt mit Hilfe der Drohne den Schaden detailliert und aktuell begutachten, ausmessen und protokollieren.
Der größte Vorteil neben den geringeren Gutachtenkosten ist aber auch, das quasi jedermann eine Drohne steuern kann. Ein wenig Übung und die Quattrocopter bringen nicht nur Freude, sondern auch interessante Einblicke in das eigene Revier.

Wildmonitoring

Besonders in Bereichen von Biosphärenreservaten oder anderen besonders geschützten Bereichen kann der Einsatz von Drohnen mit Zusatzausrüstung erforderlich sein. So kann mit Hilfe von Infrarot- und Wärmebild-Sensoren, sowie Kameras Wild ausgemacht und gezählt werden. Hier bietet der fliegende Wildzähler neben den technischen Möglichkeiten den Vorteil, das Wild aus für die Tiere nicht störender Distanz zu filmen. Aber Vorsicht: rechtliche Grundlagen für den Drohnenflug müssen gewahrt werden!

Drohnen und ihre Technik

Zumeist mit vier Rotoren ausgestattet, beherbergt eine handelsübliche Drohne eine Kameramontage an der Unterseite für maximale Sicht in alle Richtungen. besonders interessant für Jäger und Land- bzw. Forstwirte sind „Ready to Fly“- Systeme. Hierbei laden Sie zuhause den Akku ihres fliegenden Revierhelfers auf und können so im Revier direkt starten. Im Gegensatz zum fahrbaren Untersatz gibt es keine Serviceintervalle und auch keine Zulassungsbeschränkung.Auch die Steuerung erfordert keine Kenntnisse der Quantenphysik. Durch eingebaute Lagesensoren kann die Drohne in der Luft stehen, GPS hält das fliegende Auge zusätzlich auf Position und lässt Sie wissen wohin Sie steuern. Bei teureren Modellen empfiehlt es sich, eine Einweisung in das Gerät über sich ergehen zu lassen. So riskieren Sie nicht den Verlust von Fluggerät nebst teurer Kamera schon beim Jungfernflug.

Je nach angeschlossenem System lässt sich das von der Drohne gefilmte Bild auf Smartphone, Tablet oder externen Bildschirm spielen. Sie fliegen sozusagen live und können entsprechend agieren. Reichweiten von Steuerung und Live-Bild kommen heute an fast 2,5 km heran, was angesichts einer Flugzeit von durchschnittlich 30 Minuten ein verhältnismäßig großes Gebiet darstellt. Hier ist aber Vorsicht geboten, es gilt die Grundregeln für den Drohnenflug einzuhalten!

Rechtliches zu Drohnen

Fluggeräte unter 5kg Gewicht für Hobbypiloten unterliegen folgenden Regeln (ohne Gewähr)
Zitiert nach Quelle: http://www.prophoto-online.de/

Fotodrohnen: Fünf Regeln für sorgloses Fliegen

1. Regel: Unterscheidung Spaß und Sport versus andere Einsatzzwecke

Wichtig zu wissen ist zunächst, dass zwischen privatem Einsatz für Spaß und Sport sowie anderen Zwecken, wie etwa der gewerblichen Nutzung, unterschieden wird. Werden Aufnahmen mit der fliegenden Kamera etwa für ein Hotel erstellt, dienen sie nicht nur dem eigenen Spaß oder der Sportausübung – auch, wenn sie von einer Privatperson unentgeltlich fotografiert wurden. Betreibt man das Fliegen und Fotografieren aber wirklich nur zum persönlichen Spaß und nutzt ein Fluggerät unter 5 kg, bestehen zum Glück deutlich weniger Vorschriften als für den gewerblichen Einsatz. Aber auch dann ist bei Weitem nicht alles erlaubt.

2. Regel: Flugort muss erlaubt sein

Die Beschränkungen beginnen beim Flugort: Auch, wenn Luft keine Balken hat, ist es nicht erlaubt, seine Flugdrohne/seinen Multikopter überall starten und fliegen zu lassen. Beim Start von Privatgeländen – und das kann schon der Rasenbereich um eine Sehenswürdigkeit herum sein – ist vorher eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers einzuholen. Auch nach dem Start ist das Fliegen nicht über jedem Ort und in jeder Höhe erlaubt. Wer etwa die tollen Starts und Landungen am heimischen Flughafen ablichten und mit den Großen um die Wette fliegen möchte, riskiert jede Menge Ärger. In Regionen von etwa 1,5 Kilometern rund um Verkehrsflughäfen ist die fliegende Kamera ohne spezielle Genehmigung nämlich nicht erlaubt. Achtung: Das Gebiet ist in der Regel kein simpler Kreis, so dass man sich bei Starts und Landungen in Flughafennähe eine entsprechende Karte besorgen sollte. Auch über dem Regierungsviertel in Berlin gibt es eine Flugverbotszone und in einigen Bundesländern ist es verboten, über Unfallgebiete und Atomkraftwerke zu fliegen. Und schließlich sind Naturschutzgebiete tabu. Davon gibt es übrigens mehr als viele denken. Und wer am liebsten in den Garten des Nachbarn fliegen möchte, sollte davon schon aus Rücksichtnahme wegen des nicht unerheblichen Lärms absehen. Auch bei der Flughöhe kann es Beschränkungen geben. Praktischerweise geht der Trend auf Herstellerseite dahin, Flugverbotszonen schon in der Software des Kopters zu hinterlegen, so dass man die Drohne gar nicht mehr in diese Bereiche steuern kann, sondern sie dann automatisch umkehrt. Bis das bei allen Geräten umfassend umgesetzt ist, ist aber dringend zu empfehlen, sich selbst etwas mit dem Luftrecht zu beschäftigen und im Zweifel lieber vorsichtig zu sein.

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Über die Stoppeln in Sicherheit – Alles im Blick der Drohne – Sofern erlaubt! ©ScreenshotYoutube

3. Regel: Fliegen nur auf Sicht und nicht über Menschen

Ist man in der Luft, hören die Regeln aber keineswegs auf: Auf einem Festival etwa mal eben tolle Aufnahmen von oben zu machen, ist eine schlechte Idee. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist aus Sicherheitsgründen mit gutem Grund generell verboten. Würde jemanden ein Fluggerät mit Kamera auf den Kopf fallen, könnte es schließlich sogar zu Todesfällen kommen. Auch muss der Kopter immer in Sicht bleiben und so gesteuert werden. Die bei den meisten Drohnen eingebaute GPS-Steuerung darf nicht autonom genutzt werden. Das ist nachvollziehbar: Man selbst würde sich ja auch höchst ungern Auge in Auge mit einem unkontrollierten Fluggerät sehen.

4. Regel: Zusätzlich generelle Vorschriften rund ums Fotografieren beachten

Und selbst, wenn man fliegen darf, heißt es lange nicht, dass auch das Fotografieren erlaubt ist. Das gilt zum Beispiel für die Aufnahmen von der sich nackt sonnenden Nachbarin auf deren Privatgrundstück ebenso wie für militärische Anlagen. Alle sonst geltenden Regeln und Vorschriften rund ums Bild von den Persönlichkeitsrechten bis hin zu Urheberrechten sind für die Luftaufnahmen natürlich auch zu beachten. In einigen Fällen wie etwa Aufnahmen „aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person“ – worunter etwa der Garten der sonnenden Nachbarin fällt – sowie militärisch relevanten Bereichen und Geräten kann sogar das Fotografieren schon strafbar sein und nicht erst das Veröffentlichen. Es droht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Spätestens, wenn man die Bilder aber auf Facebook zeigt oder sonst wo ins Internet stellt, kann man viel Ärger bekommen und es drohen darüber hinaus Strafen.

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Ready for takeoff…

5. Regel: Spezielle Haftpflichtversicherung nicht vergessen

Selbst wer sich an alle Regeln und Vorschriften hält, muss eine spezielle Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden abschließen. Haftbar ist man nämlich als Drohnenpilot auf jeden Fall und in der Regel greift die typische Privathaftpflichtversicherung bei solchen Schäden nicht. Thomas Götz-Basten vom Fairsicherungsladen Freiburg empfiehlt: „Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, ob der ‚Gebrauch von Luftfahrzeugen‘ mit versichert ist. Mir sind jedoch nur zwei Versicherungen bekannt, die dies kostenfrei tun.“ Ansonsten ist eine kostenpflichtige Erweiterung nötig oder Umstieg auf eine solche Privathaftpflicht-Versicherung zu erwägen. Letzteres ist der Profi-Tipp und oft die preisgünstigste Variante. Die Alternative sind Spezialversicherungen, die für die private Nutzung ab etwa 80 Euro/Jahr aufwärts erhältlich sind. Preisgünstiger wird es über Gruppenversicherungen von Modellflugverbänden wie der Deutschen Modellsport-Organisation oder Foto-Communities wie etwa Drohnen-Forum.de. Man sollte allerdings unbedingt auf die Versicherungsbedingungen im Detail achten, denn bei Modellflugverbänden sind Fotodrohnen oft explizit ausgeschlossen. Auch weitere Beschränkungen, wie etwa die auf nur ein einziges Fluggerät, können enthalten sein. Dann kann sich das vermeintliche Schnäppchen als teure Versicherungslücke entpuppen. Wer meint, eine solche Versicherung sei nur etwas für Angsthasen, sollte sich vor Augen führen, dass ein Unfall mit „Personenschaden“ – wie es im Versicherungsdeutsch so unschön heißt – durch lebenslange Rentenansprüche extrem teuer werden kann. Versicherungsprofi Götz-Basten empfiehlt daher, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu wählen und dafür auch Mehrkosten in Kauf zu nehmen.

Der Beitrag Drohnen bei der Ernte – Wildschaden erkennen und Sauen aufspüren erschien zuerst auf Jäger.


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